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Lizenzbestimmungen

Nutzungsbedingungen für dieses OEM-Paket

DURCH HERUNTERLADEN, INSTALLATION, KOPIEREN, ZUGREIFEN AUF DAS PROGRAMM ODER NUTZUNG DES PROGRAMMS ERKLÄREN SIE SICH MIT DEN BEDINGUNGEN DIESER VEREINBARUNG EINVERSTANDEN. WENN SIE DIESE BEDINGUNGEN IM AUFTRAG EINER ANDEREN PERSON ODER EINES UNTERNEHMENS ODER EINER ANDEREN JURISTISCHEN PERSON AKZEPTIEREN, GEWÄHRLEISTEN SIE, DASS SIE BERECHTIGT SIND, DIESE PERSON, DIESES UNTERNEHMEN ODER DIESE JURISTISCHE PERSON ZUR EINHALTUNG DIESER BEDINGUNGEN ZU VERPFLICHTEN.

Nutzungsbedingungen für Lotus Organizer 6.1 (OEM)

Begriffsbestimmungen
"IBM" steht für International Business Machines Corporation oder eine IBM Tochtergesellschaft.
Das „Programm” umfasst die folgenden Komponenten einschließlich des Originals und aller vollständigen und Teilkopien: 1) maschinenlesbare Instruktionen und Daten, 2) Komponenten, 3) audiovisuelles Material (z. B. Abbildungen, Texte, Aufzeichnungen oder Grafiken), 4) zugehöriges Lizenzmaterial und 5) Lizenznutzungsdokumente oder -schlüssel sowie Dokumentation.
Ein „Berechtigungsnachweis” belegt Ihre Berechtigung zur Nutzung eines Programms in einer definierten Programmstufe. Diese Stufe kann z. B. anhand der Anzahl der Prozessoren oder Benutzer ermittelt werden. Wenn Ihnen kein Berechtigungsnachweis zur Verfügung gestellt wird, kann ggf. der Originalverkaufsbeleg oder ein gleichwertiger Verkaufsbeleg Ihres Lieferanten für das Programm akzeptiert werden, vorausgesetzt, auf diesem ist der Name des Programms und die erworbene Nutzungsstufe dokumentiert. „Sie” und „Ihr” bezieht sich entweder auf eine Einzelperson oder eine einzelne juristische Person. „Lieferant” ist die Stelle, die Ihnen das Programm bereitgestellt hat.

Diese Vereinbarung umfasst diese allgemeinen Bedingungen und ggf. den entsprechenden Berechtigungsnachweis. Zusätzliche Lizenzbedingungen werden Ihnen ggf. von Ihrem Lieferanten mitgeteilt. Diese Vereinbarung (einschließlich etwaiger von Ihrem Lieferanten mitgeteilter zusätzlicher Bedingungen) stellt die vollständige Vereinbarung zur Nutzung des Programms dar. Sie ersetzt alle zuvor getroffenen mündlichen oder schriftlichen Absprachen zwischen Ihnen und der IBM in Bezug auf die Nutzung des Programms.

Wenn Sie das Programm in Deutschland oder Österreich erworben haben, gelten die Bestimmungen von Ziffer 7 und ändern damit einige der früheren Bestimmungen dieser Lizenzvereinbarung.

1. Berechtigung und Lizenz
Das Programm ist Eigentum der IBM oder eines IBM Lieferanten und wird urheberrechtlich geschützt und lizenziert, jedoch nicht verkauft. Die IBM erteilt Ihnen eine nicht ausschließliche Lizenz zur Nutzung des Programms, wenn Sie dieses rechtmäßig erworben haben. Sie dürfen 1) das Programm (in dem durch die Nutzungsstufe definierten Umfang) nutzen und 2) Kopien des Programms, einschließlich einer Sicherungskopie, zur Unterstützung dieser Nutzung erstellen und installieren. Die Bedingungen dieser Lizenz gelten für jede Kopie.
Sie verpflichten sich, auf jeder Kopie oder Teilkopie des Programms den Copyrightvermerk und alle anderen Eigentumshinweise anzubringen. Wenn Sie das Programm als Programmupgrade erwerben, dürfen Sie nach der Installation des Upgrades 1) die Vorversion nicht mehr verwenden oder 2) an Dritte weitergeben. Sie verpflichten sich sicherzustellen, dass jeder Benutzer das Programm (unabhängig davon, ob der Zugriff lokal oder von einem fernen System aus erfolgt) bestimmungsgemäß verwendet und die Bedingungen dieser Vereinbarung beachtet.
Es ist Ihnen untersagt, 1) das Programm abweichend von den Bestimmungen dieser Vereinbarung zu nutzen, zu kopieren, zu ändern oder weiterzugeben; 2) umzuwandeln (reverse assemble, reverse compile), sofern eine solche Umwandlung nicht durch ausdrückliche gesetzliche Regelung unabdingbar vorgesehen ist; oder 3) das Programm in Unterlizenz zu vergeben, zu vermieten oder anderweitig weiterzugeben. Die IBM kann Ihre Lizenz kündigen, wenn Sie die Bedingungen dieser Vereinbarung nicht einhalten. In diesem Fall sind Sie verpflichtet, alle Kopien des Programms sowie die zugehörigen Berechtigungsnachweise zu vernichten.

2. Gebühren
Dies ist eine OEM-Version des Programms.
Sämtliche Gebühren für die Nutzung des Programms werden von Ihrem Lieferanten festgelegt und müssen an diesen oder wie von diesem angewiesen bezahlt werden. Diese Gebühren können auf der erworbenen Nutzungsstufe basieren. Wenn Sie die Nutzungsstufe erhöhen wollen, müssen Sie den Lieferanten benachrichtigen und die anfallenden Gebühren bezahlen. Die IBM gewährt keine Gutschriften oder Rückerstattungen für bereits fällige oder gezahlte Gebühren für das Programm. Ab dem Datum des Kaufes sind Sie verantwortlich für alle das Programm betreffenden Vermögenssteuern.

3. IBM Gewährleistungsausschluss
Dies ist eine OEM-Version des Programms. Die IBM bietet keine Gewährleistung oder Services für OEM-Versionen. Ihr Lieferant kann für das Programm seine eigene Gewährleistung und andere Services zur Verfügung stellen.
Die IBM gewährleistet keinen ununterbrochenen oder fehlerfreien Betrieb des Programms oder die Korrektur aller Programmfehler. Für die Ergebnisse aus der Nutzung des Programms sind Sie selbst verantwortlich.
DIE IBM BIETET KEINE GEWÄHRLEISTUNG, SEI SIE AUSDRÜCKLICH ODER STLLSCHWEIGEND, EINSCHLIESSLICH, JEDOCH NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE STILLSCHWEIGENDE GEWÄHRLEISTUNG DER ZUFRIEDENSTELLENDEN QUALITÄT, HANDELSÜBLICHKEIT UND/ODER VERWENDBARKEIT FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK.
Abhängig von der Rechtsordnung können Sie noch weitere Rechte haben. Einige Länder oder Rechtsordnungen erlauben nicht den Ausschluss oder die Begrenzung stillschweigender Gewährleistungen, sodass obige Einschränkungen und Ausschlüsse möglicherweise nicht anwendbar sind. In diesem Fall sind derartige Gewährleistungen auf die gesetzliche Mindestdauer des Gewährleistungszeitraums begrenzt. Nach Ablauf des Gewährleistungszeitraums wird keinerlei Gewährleistung mehr erbracht.

4. Haftungsbegrenzung
Soweit Sie aus Verschulden der IBM oder aus sonstigen Gründen von der IBM Schadensersatz fordern, ist die Haftung der IBM unabhängig von der Rechtsgrundlage, auf der Ihr Schadensersatzanspruch an die IBM beruht (einschließlich Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, Fahrlässigkeit, unrichtiger Angaben oder anderer Ansprüche aus dem Vertrag oder auf Grund unerlaubter Handlungen) und außer in Fällen der gesetzlich zwingenden Haftung, begrenzt auf: 1) Personenschäden (einschließlich Tod) und Schäden an Immobilien und beweglichen Sachen und 2) bei anderen direkten Schäden bis zu einem Betrag von 5.000 US-Dollar (oder dem entsprechenden Betrag in der Landeswährung). Diese Haftungsbegrenzung gilt auch für Programmlieferanten. Dies ist der maximale Betrag, für den die IBM und diese gemeinsam haftbar gemacht werden können.
AUF KEINEN FALL SIND DIE IBM ODER IHRE PROGRAMMLIEFERANTEN IN FOLGENDEN FÄLLEN HAFTBAR, AUCH WENN AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDE:
1. VERLUST ODER BESCHÄDIGUNG VON DATEN;
2. UNMITTELBARE, MITTELBARE ODER SONSTIGE FOLGESCHÄDEN; ODER
3. ENTGANGENER GEWINN, ENTGANGENE GESCHÄFTSABSCHLÜSSE, UMSÄTZE, SCHÄDIGUNG DES GUTEN NAMENS ODER VERLUST ERWARTETER EINSPARUNGEN.
EINIGE RECHTSORDNUNGEN ERLAUBEN NICHT DEN AUSSCHLUSS ODER DIE BEGRENZUNG VON FOLGESCHÄDEN, SODASS OBIGE EINSCHRÄNKUNGEN UND AUSSCHLÜSSE MÖGLICHERWEISE NICHT ANWENDBAR SIND.

5. Allgemeines
1. Keine Bestimmung in dieser Vereinbarung betrifft Verbraucherschutzrechte und sonstige Regeln, die gesetzlich unabdingbar sind.
2. Falls eine der Bedingungen dieser Vereinbarung im Rahmen des geltenden Rechts ungültig oder undurchführbar ist, sind die übrigen Bedingungen dieser Vereinbarung davon nicht betroffen und gelten weiterhin in vollem Umfang.
3. Sie erklären sich mit allen geltenden Gesetzen zur Kontrolle von Im- und Export, Verordnungen und Bestimmungen einverstanden.
4. Sie erklären sich damit einverstanden, dass die International Business Machines Corporation (IBM) und ihre Tochtergesellschaften Ihre Kontaktinformationen, einschließlich Namen, Telefonnummern und E-Mail-Adressen, in allen Ländern, in denen die IBM und ihre Tochtergesellschaften geschäftlich tätig sind, speichern und nutzen dürfen. Solche Informationen können im Rahmen der bestehenden Geschäftsbeziehung verarbeitet und genutzt werden und an Subunternehmer, Business Partner und Bevollmächtigte der IBM und ihrer Tochtergesellschaften zum Zwecke der gemeinsamen Geschäftsaktivitäten, einschließlich der Kommunikation mit Ihnen, weitergegeben werden (z. B. zur Bearbeitung von Bestellungen, für Werbekampagnen, zur Marktforschung).
5. Sowohl Sie als auch die IBM verpflichten sich, keine Klage im Rahmen dieser Vereinbarung später als zwei Jahre nach Auftreten des Klagegegenstands einzureichen, soweit keine anders lautenden gesetzlichen Regelungen unabdingbar vorgesehen sind.
6. Weder Sie noch die IBM sind für die Nichterfüllung von vertraglichen Verpflichtungen aus Gründen haftbar, die von den Vertragspartnern nicht beeinflusst werden können.
7. Aus dieser Vereinbarung ergibt sich kein Recht auf Klage oder Klagegegenstand für Dritte, und die IBM ist nicht haftbar für Ansprüche Dritter gegen Sie, die nicht im zuvor aufgeführten Abschnitt zur Haftungsbegrenzung spezifiziert sind, und für Personenschäden (einschließlich Tod) und Schäden an Immobilien und beweglichen Sachen, für die die IBM nach den gesetzlichen Bestimmungen haftbar ist.

6. Geltendes Recht und Rechtsprechung
Geltendes Recht
Sowohl Sie als auch die IBM sind damit einverstanden, dass die Gesetze des US-Bundesstaates New York zur Anwendung kommen, um die Rechte, Pflichten und Verpflichtungen von Ihnen und der IBM, die sich aus dem Inhalt dieser Vereinbarung ergeben oder in irgendeiner Weise damit in Zusammenhang stehen, zu regeln, zu interpretieren und durchzuführen, ungeachtet unterschiedlicher Rechtsgrundlagen. Die Vertragskonvention der Vereinten Nationen für den internationalen Warenverkauf kommt nicht zur Anwendung.
Rechtsprechung
Alle Rechte, Pflichten und Verpflichtungen unterliegen der Rechtsprechung des Landes, in dem die Programmlizenz über den Lieferanten erworben wurde.

7. In Deutschland oder Österreich erworbene Programme
Wenn Sie das Programm in Deutschland oder Österreich erworben haben, ändern die folgenden Bestimmungen dieser Ziffer 7 die vorgenannten Bestimmungen dieser Lizenzvereinbarung wie folgt:
Haftungsbegrenzung (Ziffer 4):
Die Bestimmungen der Ziffer 4 werden vollständig durch folgende Regelungen ersetzt:
1. Die IBM haftet für Verluste oder Schäden, die auf Grund einer Verletzung einer unter dieser Vereinbarung durch die IBM übernommenen Garantie entstanden sind, für Personenschäden und Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.
2. Bei leicht fahrlässiger Schadensverursachung haftet die IBM, gleich aus welchem Rechtsgrund (einschließlich Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, Fahrlässigkeit, unrichtiger Angaben oder anderer Ansprüche aus dem Vertrag oder auf Grund unerlaubter Handlungen) je Schadensfall bis zu einem Betrag von EUR 5.000. Nichterfüllung in mehreren Fällen, die zusammengenommen im Wesentlichen zu demselben Verlust oder Schaden führen und dazu beitragen, wird als Nichterfüllung in einem Fall betrachtet.
3. Vorbehaltlich der Bestimmungen unter Ziffer 4 haftet die IBM bei leicht fahrlässigem Verhalten nicht für mittelbare Schäden oder Folgeschäden, selbst wenn die IBM auf die Möglichkeit solcher Schäden hingewiesen wurde.
4. Im Falle des Verzuges der IBM haftet die IBM Ihnen im Rahmen der Ziffern 1 und 2 für den tatsächlich entstandenen Schaden, sofern Sie der IBM den Verzugsschaden nachweisen.

Allgemeines (Ziffer 5):
Die Bestimmungen der Ziffer 5 werden vollständig durch folgenden Wortlaut ersetzt:
Alle Ansprüche aus dieser Vereinbarung verjähren nach drei Jahren.

Nutzungsbedingungen für Erweiterungen (OEM-Paket)

DIE GESAMTE SOFTWARE "ERWEITERUNGEN (OEM-PAKET)" IST, INKLUSIVE ALLEN DAZUGEHÖRENDEN DOKUMENTATIONEN, LOGOS UND WEITEREN, RELEVANTEN DATEIEN, IN ALLEN VERSIONEN EIN URHEBERRECHTLICH GESCHÜTZTES EIGENTUM VON WILLI BIHN, PCS BIHN, NETTETAL, GERMANY

Änderungen und Irrtümer in den mitgelieferten Dokumenten vorbehalten.

Es ist strengstens untersagt, die Software oder Teile davon zu manipulieren oder die Programme zu dekompilieren/disassemblieren oder sonst irgendwie zurückzuentwickeln.

Berechtigung zur Nutzung: Siehe Nutzungsstufe!

Die Benutzung dieser Erweiterungen ist nur erlaubt, wenn diese zusammen mit dem IBM Lotus Organizer 6.1 OEM erworben wurde. Die Weitergabe der Programme alleine, Teilen davon, oder der Zugangsberechtigung zum Download, an Dritte ist strengstens untersagt.

Microsoft®, Windows® und MS-DOS® sind eingetragene Warenzeichen der Microsoft Corporation.
Lotus® und Organizer® sind in gewissen Ländern Marken bzw. eingetragene Warenzeichen der IBM Corporation.

Alle sonstigen, angegebenen Produkte und Namen sind eingetragene Warenzeichen der jeweiligen Hersteller.

DIESE SOFTWARE WIRD "WIE SIE IST" OHNE JEDE AUSDRÜCKLICHE ODER IMPLIZITE GEWÄHRLEISTUNG VERTRIEBEN, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE GEWÄHRLEISTUNG DER MARKTFÄHIGKEIT ODER EIGNUNG FÜR BESONDERE ZWECKE. KEINESFALLS IST DER AUTOR FÜR IRGENDWELCHE SCHÄDEN HAFTBAR ZU MACHEN, EINSCHLIESSLICH BEILÄUFIGER ODER FOLGERICHTIGER SCHÄDEN, DIE SICH AUS DEM GEBRAUCH DER SOFTWARE ERGEBEN, SELBST WENN VON DER MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN BERICHTET WURDE.

Um die Erweiterungen ständig zu verbessern wird gebeten, etwaige Programmierfehler, Wünsche, Anregungen oder Kritiken zu melden.

Nutzungsstufe

Für das Programmpaket IBM Lotus Organizer 6.1 & Erweiterungen (OEM-Paket) gilt folgende Nutzungsstufe:

Berechtigung zur Nutzung auf Heimcomputer/tragbarem Computer:
Das Programm (OEM-Paket) darf auf der primären Maschine und einer anderen Maschine installiert werden, vorausgesetzt, dass das Programm (OEM-Paket) nicht auf beiden Maschinen gleichzeitig ausgeführt wird.

Für jeden Benutzer muss eine Benutzerlizenz (User License) erworben werden.